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Umwelt und Sicherheit

Wir sind uns der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst

Ein erfolgreiches Unternehmen zeichnet sich auch dadurch aus, dass es den Blick nicht nur nach innen gerichtet hat, sondern auch Verantwortung für seine Umwelt übernimmt. Umwelt- und Ressourcenschutz sind deshalb bei uns im Unternehmen seit über 30 Jahren fest verankert. In den vergangenen Jahren haben wir viel unternommen, um Ressourcen zu schonen, umweltrelevante rechtliche und andere Vorgaben einzuhalten und Umweltbeeinträchtigungen zu minimieren.

Sichere Produkte für gute Lebensmittel

JUMO stellt Geräte her, die in der Produktion von Lebensmitteln eingesetzt werden. Selbstverständlich sind wir uns der Verantwortung bewusst, dass hier absolute Sicherheit und Hygiene herrschen muss. Daher versteht es sich von selbst, dass unsere Produkte den höchsten Standards und den Verordnungen des Lebensmittelrechts entsprechen.

Bäckerei

Unser täglich Brot: JUMO-Geräte helfen bei der Herstellung

Getränkeabfüllung

Der Mensch lebt nicht vom Brot allein: JUMO-Produkte sorgen für die hygienische Herstellung und Abfüllung von Getränken

Lebensmittelrecht

Unsere Produkte entsprechen den nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften:

  • Verordnung EG 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen
  • Verordnung EU 2016/1416 (EU 10/2011) über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen
  • Verordnung EG 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen

Lebensmittelrechtliche Konformitätserklärung

Die in unseren Produkten verwendeten Materialien sind geeignet, um mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Die Materialien sind nach "guter Herstellungspraxis" so hergestellt, dass sie bei sachgemäßer Verwendung keine Bestandteile an Lebensmittel abgeben.

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Certificate of Compliance

JUMO UK Ltd has complied with the Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE) Regulations 2013 (as amended) for the compliance year 2020


Certificate of Compliance

WEEE Registration - WEE/JE0065TW

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RoHS

Mit der Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 hat sich JUMO bereits seit 1999 dem Umweltschutz verpflichtet. Über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinaus unternimmt JUMO zahlreiche Aktivitäten, insbesondere im Bereich Entwicklung und Produktion, um auf den Einsatz von Gefahrstoffen in unseren Produkten sowie bei deren Herstellung weitestgehend zu verzichten und um die endlichen Ressourcen zu schonen.

Die im Juni 2011 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II), welche in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung umgesetzt wurde, unterteilt Elektro- und Elektronikgeräte in verschiedene Kategorien. Die Produktpalette von JUMO definierte sich bislang in der Gruppe 9 "Industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente" und war von der RoHS-Richtlinie ausgenommen.

Seit dem 22. Juli 2017 ist diese Ausnahme ersatzlos entfallen. Sämtliche Produkte fallen jetzt vollständig unter die geltenden RoHS-Richtlinien und sind ab sofort auch rein rechtlich RoHS-konform.

Weite Teile der Produktpalette beinhalten auch eine CE-Kennzeichnung. Allerdings erfüllen z. B. die Sensoren trotz RoHS-Konformität nicht die Voraussetzungen, um mit einer CE-Kennzeichnung gemäß einer EU-Konformitätserklärung versehen zu werden, da sie als Komponenten zu betrachten sind.

Auf Anfrage bestätigen wir gern auch produktbezogen, dass entsprechende Geräte die RoHS-Richtlinien und, wenn zutreffend, auch die EU-Konformitätserklärung erfüllen.

RoHS-Deklaration

Richtlinien 2011/65 EU und 2015/863/EU

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China RoHS

In der Fortführung unserer Verpflichtung zum Umweltschutz, basierend auf der 1999 erfolgten Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001, haben wir intern alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um die neuen Regelungen der China-RoHS ab dem 1. Juli 2016 erfüllen zu können. Dazu gehören die entsprechenden Kennzeichnungen und die Hinterlegung der Schadstofftabelle auf unserer Website.

JUMO definiert seine gesamte Produktpalette als Komponentenlieferung an den Kunden zur Weiterverwendung und Verarbeitung in diverse Systeme. In diesem Sinne ist eine Kennzeichnung (Labeln) der Produkte lt. China-RoHS nicht zwingend erforderlich, dafür aber immer eine Schadstofftabelle.

Wie bisher üblich, finden Sie bei den Produktgruppen die jeweiligen Betriebsanleitungen, Typenblätter oder Zulassungen auf unserer Website. Hier sind die Einstufung der Kennzeichnung "e" oder "20" sowie die dazugehörige Schadstofftabelle gemäß China-RoHS hinterlegt. Das Fabrikationsdatum (Jahr) finden Sie auf dem Typenschild oder in den Begleitpapieren.

China RoHS-Deklaration

Deklaration und Kennzeichnung gemäß SJ/T 11364-2014

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REACH

Mit REACH ist am 1.6.2007 ein neues, europaweit geltendes Chemikalienrecht in Kraft getreten. Damit sollen Hersteller und Importeure von Chemikalien in die Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen genommen werden. Aber auch die nachgeschalteten Anwender sind von dieser Vereinbarung betroffen.

Wir sind Hersteller von Geräten der Mess- und Regeltechnik und damit in Bezug auf unsere Produkte bezüglich der Registrierung nicht von REACH betroffen.Wir sind kein Hersteller chemischer Stoffe und nach heutigem Kenntnisstand auch kein Importeur dieser Stoffe aus Nicht-EU-Ländern.

Inwieweit wir als Anwender von Gefahrstoffen in unseren Produktionsprozessen in Registrierungsverfahren gemäß REACH eingebunden sind, haben wir mit unseren Lieferanten geklärt. Es wurde uns bestätigt, dass eine Registrierung der relevanten Stoffe durchgeführt wurde. Da mittlerweile jährliche Reviews der REACH-Kandidatenliste erfolgen, bestätigen wir auf Anfrage die Einhaltung der REACH-Konformität.

Sollten in der aktuellen REACH-Verordnung aufgeführte Substanzen (SVHC Substances of Very High Concern) oberhalb der erlaubten Grenzwerte in unseren Produkten enthalten sein, erfolgt gemäß Art. 33 der EU-Chemikalienverordnung 1907/2006 unverzüglich eine Information an unsere Kunden.

REACH-Deklaration

EU 1907/2006

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Informationen zu REACH / SVHC Bleimetall

Im Juni 2018 wurde Bleimetall in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Artikel 33 der REACH-Verordnung EG 1907/2006 schreibt eine Informationspflicht vor. Die potenziell toxischen Eigenschaften von Blei als chemisches Element sind bekannt und werden in der Industrie entsprechend berücksichtigt, u. a. in Arbeitsschutzgesetzgebungen.


REACH/Artikel 33 SVHC Bleimetall

Informationen zu REACH-Verordnung SVHC Bleimetall EG 1907/2006

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Konfliktmineralien

Im Rahmen des von der SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) erlassenen Gesetzes "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act", wonach alle an US-amerikanischen Börsen notierten Unternehmen die Herkunft von "Konfliktmineralien", einschließlich Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, aus den Gebieten im und um der DR Kongo/Afrika melden müssen, ist JUMO zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften als Lieferant diverser US-Unternehmen beteiligt.

Konfliktmineralien

JUMO Policy Statement

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WEEE

JUMO stellt weitgehend Geräte der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik her. Unsere Produkte wurden 2005 bei der ear als Kontroll- und Überwachungsinstrumente für den gewerblichen Gebrauch (b2b) eingestuft.
Entsprechend den Ausführungen der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU fallen unsere Geräte somit nicht unter diese Regelung.

WEEE

ear Stammregistrierung

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WEEE

Richtlinie 2012/19 EU

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